HAUSORDNUNG

Hausordnung

Schönbuch Apart Hausordnung 

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für unser Haus entschieden haben und hoffen, dass Sie eine schöne Zeit bei uns verbringen. Um Ihren Aufenthalt im Schönbuch Apart so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, die nachfolgende Hausordnung zu beachten. 

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner (Mieter) des Hotels. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner. Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Hotelbewohner aufeinander Rücksicht nehmen.

Unsere Mitarbeiter sind hinsichtlich der Einhaltung unserer Hausordnung unseren Gästen gegenüber diesbezüglich weisungsberechtigt. Wir bitten Sie dies zur Kenntnis zu nehmen und unbedingt zu beachten.

  1. Allgemeines

Die Unterbringungsmöglichkeiten werden Tage/Wochenweise vermietet. Die Grundlage für den Check-In des Gastes ist das Vorlegen eines Lichtbildausweises bei einem Rezeptionsmitarbeiter und das Unterschreiben des Meldescheines, der Anmeldekarte. 

Das Schönbuch Apart behält sich das Recht vor, den Verfügungsrahmen der angegebenen Kreditkarte zu überprüfen.

  1. Rezeption 

Unsere Rezeption ist nur zu bestimmten Uhrzeiten besetzt. Diese erfahren Sie auf dem Informationsschild an der Rezeption/außen Eingang/bzw. über unsere Webseite. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für Ihre Fragen oder Anliegen selbstverständlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung. Sollten Sie ein Problem betreffend Ihres Aufenthalts in unserem Hause haben, so können Sie sich jederzeit gerne an einen unserer Mitarbeiter wenden. 

Sollten Sie Fragen oder ein Anliegen haben, kontaktieren Sie uns unter Tel. 0170-521 5447 oder info@schoenbuch-apart.de

  1. Anreise / Schlüssel / Zugang

Unsere Unterbringungsmöglichkeiten stehen Ihnen jeweils ab 16:00 Uhr eventuell mit Rücksprache mit uns auch früher zur Verfügung. Der Gast wird gebeten vorab seine Anreisezeit mitzuteilen. Eine Anreise mit der Schlüsselbox bei Spätanreise ist nach Absprache möglich. 

Wir bitten unsere Gäste am Abreisetag die Unterbringsungsmöglichkeiten bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen. 

Bei Abreise sind alle erhaltenen Schlüssel dem Hotel zurückzugeben. Sollten Schlüssel nicht zurückgegeben werden, werden die entstandenen Kosten zur Wiederherstellung der Sicherheit, dem Gast in Rechnung gestellt.

Wenn die Rezeption geschlossen ist, wird der Gast gebeten alle erhaltenen Schlüssel in die Schlüsselbox (gegenüber der Rezeption) einzuwerfen.

Das Schönbuch Apart stellt für jede Unterbringungsmöglichkeit mindestens ein Medium (Schlüssel) zur Verfügung.

Der Gast ist für eine sichere Aufbewahrung von Schlüsseln verantwortlich. Der Gast übernimmt die Haftung für den Gebrauch der erhaltenen Schlüssel und trägt die Folgen, die sich aus einem Verlust der Schlüssel ergeben. Die Schlüssel gehören zu einer Schließanlage, bei Verlust hat der Mieter die Kosten der Erneuerung der Schließanlage zu tragen. Der Verlustpreis des Hotelschlüssels liegt bei 100 €.

  1. Unterbringungsmöglichkeiten / Reinigung

Während des Aufenthalts im Hause bitten wir Sie um umweltfreundliches Verhalten vor allem beim Umgang mit Wasser und Strom. Die Mitarbeiter des Schönbuch Apart sind berechtigt, während der Aufenthaltsdauer des Gastes, die Unterbringungsmöglichkeiten zum Zwecke der Reinigung, zur Durchführung von Reparaturarbeiten und ähnliches zu betreten.

Bitte schließen Sie beim Verlassen der Räumlichkeiten alle Fenster und Türen, um Schäden die durch Unwetter entstehen können, zu meiden.

Bei Inbetriebnahme der Heizung bitte Türen und Fenster geschlossen halten.  Bei Verlassen der Räumlichkeit sind TV, Elektrogeräte und das Licht auszuschalten.

Wir bitten Sie Hygieneartikel oder sonstige Gegenstände nicht in unsere Toiletten zu werfen, da dies in der Regel zu Verstopfungen unserer Hausleitungssysteme führen kann. Wir behalten uns ausdrücklich Schadenersatzansprüche vor, sollte diese Anweisung missachtet werden und hieraus unserem Hause ein Schaden entstehen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, neben den bereits zur Verfügung gestellten Handtüchern sowie Bettwäsche, zusätzliche Handtücher sowie Bettwäsche gegen eine Gebühr von 5,00 € pro Wäschestück an unserer Rezeption zu erhalten. Sollten Sie die von uns zur Verfügung gestellten Wäschestücke verlieren, so müssen wir diesen Verlust innerhalb Ihrer Rechnung mit jeweils 5,00 € pro verlustigem Wäschestück berechnen.

  1. Elektrogeräte

In unserem Haus ist es den Gästen nicht gestattet, mitgeführte Elektrogeräte, ausgenommen Haartrockner und elektrische Rasierapparate, zu benutzen. Das gilt insbesondere für Wasserkocher, Tauchsieder, Kochplatten, Bügeleisen, Frittier- und Klimageräten und ähnliches. 

  1. Beschädigung, Verschmutzung, Mängel

Alle Mängel sind unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Einzug beim Schönbuch Apart anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt und der zu beherbergenden Person in Rechnung gestellt.

Alle Einrichtungsgegenstände, die sich in Ihrem Zimmer oder im Gebäude befinden, dürfen von Ihnen bestimmungsgemäß benutzt werden. Bitte, gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um. Sie verpflichten sich die Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch andere Mitreisende, diese Regeln einhalten.

Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar, ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich und in bar zu leisten (bei Gruppen haben Begleitpersonen, ggf. in Vertretung des Veranstalters, in Vorleistung zu treten). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. 

  1. Abreise

Schäden, welche erst nach der Abreise von unseren Mitarbeitern festgestellt werden, werten wir als Sachbeschädigung und verfahren dementsprechend. Den entstandenen Schaden stellen wir dem Verursacher in Rechnung.

Am Tag Ihrer Abreise bitten wir Sie darauf zu achten, dass der von Ihnen produzierte Müll in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgt wird und dieser nicht in unseren Räumlichkeiten herumliegt. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auch darauf, etwaigen Abfall unter den Betten in die Behältnisse zu entsorgen. Sollten Sie größere Abfallmengen haben, so stellen wir hierfür größere Müllsäcke an der Rezeption zur Verfügung. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter.  Bitte beachten Sie, dass in diesem Zusammenhang gewerbliche Mengen an Abfall durch uns nicht entsorgt werden können.

  1. Nachtruhe, Ordnung & Sicherheit

Wir bitten alle Gäste, sich so zu verhalten, dass die anderen Gäste und unsere Nachbarn nicht gestört werden.

Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr geboten. Radios, Fernsehen, CD-Player und so weiter sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Das Spielen von Instrumenten ist während der Mittagsruhe 13.00 bis 15.00 Uhr und zwischen 19.00 und 8.00 Uhr grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.

Ab 22. 00 Uhr gilt in allen Räumlichkeiten, Fluren und auf dem Außengelände die Nachtruhe. Jeglicher Lärm ist zu vermeiden. Die Nichtbeachtung der Nachtruhe kann zum sofortigen Hausverweis führen. Das Schönbuch Apart erwartet einen respektvollen Umgang mit anderen Gästen, Anwohnern und dem Personal.

Nach 22.00 Uhr ist beim Verlassen und Zurückkommen in unser Haus aus Rücksicht auf die Hausnachbarn und Gäste jeglicher Lärm zu vermeiden. Auch auf den Gängen und im Treppenhaus bitte ruhig verhalten.

Betrunkene Gäste können des Hauses verwiesen werden.

In allen Räumen und in den Außenanlagen gilt das Kinder- und Jugendschutzgesetz.

Personen, die in unserem Buchungssystem nicht registriert sind und durch Gäste in unser Haus mitgebracht werden, ist der Zutritt nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption gestattet. Unser Haus kann im Einzelfall den Zutritt solcher Personen verwehren.

Notausgänge (auch über die Fenster) dürfen nur im Notfall benutzt werden.

Wir bitten Sie nichts aus den Fenstern zu werfen

Unter Sicherheitsaspekten sind Haustüren und Türen der Gemeinschaftseinrichtungen ständig geschlossen zu halten.

Hauseingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Gäste unzumutbar behindert werden. Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten.

Das Lagern und Nutzung von feuergefährlichen wie Tisch-Kaminfeuer, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen in den Räumlichkeiten ist untersagt.

  1. Lüften

Zimmer sind ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Zum Treppenhaus hin darf das Apartment nicht entlüftet werden.

  1. Rauchverbot

Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten des Schönbuch Aparts strengstens untersagt. Das Rauchen ist nur auf den Balkonen/Terrassen und vor dem Gebäude, auf dem dafür vorgesehenem Platz gestattet.

Ein Verstoß kann zum sofortigen Hausverweis führen. Sollte durch unerlaubtes Rauchen ein Feueralarm ausgelöst werden oder die Rauchmelder mutwillig manipuliert worden sein, übernimmt das Schönbuch Apart keine Haftung. Die dadurch entstehenden Kosten des Einsatzes der Feuerwehr oder sonstiger Sicherheitsdienste, sind unmittelbar vor Ort zu begleichen. Wird festgestellt, dass Gäste in den Zimmern rauchen, wird seitens unseres Hauses gegenüber den Gästen eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 250 € erhoben. Des Weiteren stellen wir Ihnen den Vermietungsausfall für mindestens 3 Tage in Rechnung.

  1. Illegale Rauschmittel und Waffen

Das Mitbringen illegaler Rauschmittel sowie Waffen ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Hausverbot. In diesem Falle werden ebenso die zuständigen Behörden über diesen Umstand benachrichtigt.

  1. Im Notfall

Unser Feueralarm ist ein lauter Signalton. Wenn dieser ertönt, ist es nicht mehr erlaubt, sich auf die Zimmer zu begeben und das Schönbuch Apart ist auf dem schnellsten Wege über die ausgeschilderten Fluchtwege zu verlassen. In diesem Fall dürfen nur die Treppen und Nottreppenanlagen benutzt werden. Notausgänge sind entsprechend gekennzeichnet. Sämtliche Fluchtpläne hängen an der Rezeption und an den Zimmertüren sowie auf den entsprechenden Korridoren aus. Der Notfallfluchttreffpunkt ist je nach Situation vor oder hinter unserem Gebäude.

  1. Aufenthaltsräume und Internet

Unser Haus verfügt über eine Extra Teeküche. Diese ist den Gästen vorbehalten, die keine Kochmöglichkeit in den Zimmern haben. Ausnahmen hiervon sind ausdrücklich mit der Leitung unseres Hauses abzustimmen. 

Bei der Nutzung unseres WLAN-Internetzugangs sind die Bestimmungen des gesetzlichen gültigen Datenschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Verstöße hiergegen sind grundsätzlich anzeigepflichtig.

Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Nutzung unseres Internetzugangs Urheberrechte Dritter zwingend einzuhalten sind. Insbesondere Down- und Uploads über sogenannte Filesharing-Netzwerke sind nicht gestattet und führen bei einem Verstoß hiergegen zu Schadenersatzansprüchen unseres Hauses.

  1. Parkplatz und Fahrzeuge

Das Abstellen Ihres Fahrzeugs erfolgt auf eigenes Risiko. Die Parkmöglichkeiten sind weder bewacht, noch werden diese durch besondere Schutzmaßnahmen gegen Fremdeinwirkungen Dritter geschützt. Flucht- und Rettungswege, die als solche gekennzeichnet sind, sind unbedingt einzuhalten und führen beim Verstoß hiergegen ebenfalls zur unverzüglichen kostenpflichtigen Entfernung Ihres Fahrzeugs.

Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden. 

  1. Haustiere

Haustiere sind nur mit Absprache mit dem Schönbuch Apart und Zusatzkosten von EUR 12,- pro Nacht und Tier gestattet. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn das Schönbuch Apart dem Mitbringen von Haustieren zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Außenanlagen, im Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Sowie frei von ansteckenden Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für das Personal und die übrigen Gäste darstellen. 

Verunreinigungen sind sofort zu entfernen.  Jegliche Verunreinigungen, vor allem durch Hundekot und Tierhaaren sind vom Haustierhalter im Schönbuch Apart unverzüglich zu beseitigen.

  1. Wertsachen / Gepäck

Wir machen darauf aufmerksam, dass wir für Gepäck und Wertgegenstände keine Haftung übernehmen können. Das Schönbuch Apart übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente, mitgebrachte technische Geräte und Ähnliches obliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes. Die Zutritte von Dritten oder die Überlassung von Räumen des Schönbuch Apart an Dritte durch Gäste, ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch Schönbuch Apart zulässig.

  1. Kündigung durch das Schönbuch Apart 

Das Schönbuch Apart ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der Zimmer/Apartments) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast /die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, wenn der Gast oder die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen des Schönbuch Apart schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet.

Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes oder der Gästegruppe gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Hauseigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch das Schönbuch Apart. Dies gilt auch, wenn der Gast die Räumlichkeiten des Schönbuch Aparts zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen verpflichtet.

  1. Sonstiges

Ferner haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schönbuch Apart Gültigkeit.

Grobe Verstöße gegen die Hausordnung oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Missachtung von Anweisungen durch das Personal können zum Hausverweis führen. Eine Rückerstattung für bereits bezahlte Leistungen ist ausgeschlossen.

Soweit dies im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Schönbuch Apart notwendig und für den Bewohner zumutbar ist, kann die Hausordnung nachträglich geändert werden.

Die Regelungen dieser Hausordnung ersetzen nicht gesetzliche Vorschriften.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die Beachtung dieser Hausordnung.

Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrem Aufenthalt haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Schönbuch Apart

Ihr Team von Schönbuch Apart

Stand August 2020